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Rürup-Rente
Die im Jahr 2005 eingeführte Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) ist eine private, kapitalgedeckte Form der Altersvorsorge, die steuerlich gefördert wird. Durch regelmäßige Beitragszahlungen soll ein langfristig verfügbares Vorsorgekapital als finanzielle Absicherung für den Ruhestand gebildet werden.

Die Rüruprente eignet sich für alle Einkommenssteuerpflichtigen, also Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige und Beamte. Für alle, die nicht gesetzlich oder in einem berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert sind, ist die Rüruprente sogar die einzige steuerlich absetzbare Form der Altersvorsorge.

Es gibt grundsätzlich zwei Anlagemöglichkeiten: die klassische, sicherheitsorientierte Anlage und die aktienorientierte, etwas spekulativere Anlage mit höheren Renditechancen. Die Rürup-Rente wird ab Renteneintritt - frühestens jedoch ab Vollendung des 62. Lebensjahres - in monatlichen Rentenzahlungen lebenslang ausbezahlt.


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